AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Fertigung, Lieferung und Montage von Bootsverdecken, Persenningen, Planen & Bezügen sowie sonstigen Bestandteilen unseres Angebotes

1. Angebote sind dahingehend freibleibend, dass sie bis zur Annahme durch den Besteller frei widerrufbar sind. Das Angebot gilt jedoch als durch den Besteller angenommen, wenn dieser, das Angebot durch die Anzahlung der Hälfte des voraussichtlichen Bruttoendbetrages bestätigt. Eine Vereinbarung zur Höhe des anzuzahlenden Betrages ist möglich. Der Auftragnehmer kann vom Auftrag zurücktreten, wenn der Besteller trotz Aufforderung zur Sicherheitsleistung (Anzahlung) nicht bereit ist.

2. Die Lieferzeiten sind abhängig vom Umfang des Auftrages. Bei Auftragsabschluss wird mit dem Kunden individuell, ein Zeitraum zur Fertigstellung der Arbeiten vereinbart. Innerhalb dieses Zeitraumes ist der Auftragnehmer verpflichtet die Ware zu liefern, d.h. einen genauen Termin (Datum, Uhrzeit) zu nennen.

3. Mit Versendung oder Bereitstellung der Ware, geht die Gefahr auf den Besteller über. Nimmt der Besteller die Ware trotz Aufforderung und erfolgter Mahnung nicht ab, so gerät er in Verzug, mit der Folge, dass der Kaufpreis unter Aufhebung aller etwa vereinbarten Zahlungsfristen sofort fällig wird. In diesem  Fall ist der Auftragnehmer berechtigt vom Besteller den Ersatz, sämtlicher durch den Annahmeverzug entstehenden Schäden wie Verzugszinsen, Lagergeld usw. zu beanspruchen.

4. Versandgebühren werden nach dem Gewicht der zu versendenden Ware berechnet.

5. Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Erhalt der Rechnung fällig und innerhalb einer Frist von 14 Tagen als Handwerkerrechnung, ohne irgendwelche Abzüge zu zahlen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von vier Prozent, über dem geltenden Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet.

6. Die Ware bleibt bis zur restlosen Bezahlung des vollen Rechnungsbetrages einschließlich aller Nebenforderungen, unser Eigentum, auch im verarbeiteten und montierten Zustand.

7. Beanstandungen sind nur innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Ware zu berücksichtigen, wenn diese innerhalb dieser Frist durch den Besteller angezeigt werden. Bei fristgerechter berechtigter Mängelrüge fehlerhafter Ware, ist nach Wahl des Bestellers, vom Auftragnehmer, entweder eine Ersatzlieferung, oder eine Nachbesserung der mangelhaft gelieferten Ware vorzunehmen. Das Recht des Käufers auf Kaufpreisminderung bleibt hiervon unberührt. Das Recht auf Wandlung ist ausgeschlossen. 

8. Montagen erfolgen auf Risiko des Kunden was die Bausubstanz des Schiffes betrifft. Das Bohren in die Fensterrahmen im Bereich des Steuerstandes z.B. zur Montage von Befestigungselementen, ist durch den Kunden selbst vorzunehmen.

9. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nicht, oder nicht rechtzeitig erhaltene Lieferungen aus dritter Quelle zu ersetzen. Mit Terminverzögerungen, die im Zusammenhang mit Ersatzbeschaffungen eintreten, erklärt sich der Besteller ausdrücklich einverstanden. Sofern ein Ersatz nur unter unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist, hat der Auftragnehmer das Recht vom Auftrag zurückzutreten. Ein Rücktritt geht mit der Erstattung sämtlicher durch den Kunden, bzgl. des Auftrages, bereits geleisteter Zahlungen einher.

10. Bei allen montagefreien Verdecken, Persenningen, Planen und Bezügen handelt es sich um Teile, die nach Maß und Schnittmuster angefertigt wurden. Ein Umtausch kann daher nur in Berechnung der enstehenden Mehrkosten, für die Veränderung auf neue Maße, erfolgen.

11. Trotz sorgfältiger Verarbeitung können bei textilen Produkten, inbesondere bei Erneuerung von Bezügen, Reparatur von Verdecken, Persenningen, Planen und Bezügen, handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen hinsichtlich der Abmessungen, der Qualität und der Farbe auftreten. Insbesondere sind Knick- und Wickelfalten bei der Verarbeitung unvermeidbar. Solche Knick- und Wickelfalten können, besonders bei bestimmten Stoffen, gegen Licht, wie dunkle Streifen aussehen. Einige Stoffe sind grundsätzlich wasserabweisend imprägniert. Bei stärkerer Beregnung ist eine Wasserdichtigkeit, hauptsächlich im Nahtbereich, mit zunehmendem Alter aber nicht gegeben. Diesbezügliche Ansprüche auf Gewährleistung prüfen wir im Einzelfall.


Stand: 20.09.2020
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